« Was beim Wildzelten erlaubt ist und was nicht »
Wildcampen – schon der Begriff verspricht maximale Freiheit, intensive Naturerfahrung und grenzenlose Unabhängigkeit. Wer die pure Natur sucht, wird es lieben, das Zelt aufzuschlagen, am Feuer zu kochen und nachts den Sternenhimmel zu bewundern. Lesen Sie hier, welche Voraussetzungen für Wildcampen in der Schweiz gelten und wie Sie die Natur schützen müssen.
Das Wildcampen mit Wohnmobil – so naheliegend
Völlig autark sein, alle Funktionen der Einrichtungen ohne Abhängigkeit von externem Strom, Wasser und Toiletten zu nutzen – das ist der Traum vieler Camper. Führen Sie einen Nichtcamper in Ihr Wohnmobil, wird dieser entzückt und überrascht sein, dass alles da ist, im Miniaturformat quasi, mit effektiver Platzausbeute. Das ist das charmante Wesen des Campings. Durch Gasflasche und Solarzellen sowie durch gefüllte Wassertanks könnten Sie einige Tage ohne Zivilisation zurechtkommen.
Auch wenn Sie auf der Durchreise zu einem bestimmten Ziel sind, die Kinder keine Lust mehr haben im Kindersitz zu sitzen oder der grosse Hunger kommt, können Sie spontan eine Zwischenübernachtung einlegen. Doch wo ist das überhaupt in der Schweiz erlaubt?
Nichts falsch machen beim Wildcampen – die speziellen Regelungen der Schweizer Behörden
Das Übernachten im Freien mit dem Zelt oder im Campingvan ist in der Schweiz nicht gesetzlich verboten. Allerdings müssen Sie sehr genau hinschauen, ob und in welcher Form es im jeweiligen Kanton gestattet ist. Einzelheiten werden mancherorts sogar durch die einzelnen Gemeinden geregelt, sodass Sie wirklich konkret dort nachfragen sollten, wo Sie übernachten möchten.
Das Schweizer Jedermannsrecht – das Recht an einem Ort zu sein
Die Grundlage für das Wildcamping bildet das Jedermannsrecht oder Jedermannszutrittsrecht. Sie kennen dies auch von skandinavischen Ländern. In der Schweiz wird das Jedermannszutrittsrecht im Zivilgesetzbuch geregelt. Es beinhaltet ein Betretungsrecht für Gebiete ohne besonderen Schutzstatus. Auch dürfen Sie Früchte und Pilze sammeln, allerdings nur zum Eigenbedarf, wenn dem Eigentümer dadurch kein wirtschaftlicher Schaden entsteht. Jagen allerdings gilt als Wilderei und ist verboten. Ausserhalb von Naturschutzgebieten darf für ein bis zwei Nächte übernachtet werden, aufgestellte Schilder weisen auf Ausnahmen hin.
Geltende Verbote beim Wildcampen in der Schweiz – was in den Kantonen nicht zulässig ist
Grundsätzlich ist das Übernachten überall in Schutzzonen verboten. Diese Schutzzonen sind Gebiete des Schweizerischen Nationalparks, Wildschutzgebiete, Naturschutzgebiete sowie Wildruhezonen. Verboten ist das Wildcampen in der Schweiz ausserdem in den folgenden Kantonen:
Basel-Land und Basel-Stadt, Genf, Glarus, Graubünden, Jura, Luzern, Neuenburg, Solothurn, Thurgau, Waadt, Schaffhausen und Zug. Hier brauchen Sie erst gar nicht ausserhalb von Stellplätzen und Campingplätzen nach einer wilden Übernachtungsmöglichkeit mit Ihrem Zelt zu suchen, es sei denn, Sie dürfen auf dem Privatgrundstück einer Person übernachten.
Regelungen in den Kantonen: Wo Wildcampen mit dem Wohnmobil erlaubt ist
- In den Kantonen Aargau, Uri, Tessin und in Bern dürfen Sie eine Nacht auf öffentlichen Parkplätzen ohne entsprechende Verbotsschilder oder auf Grundstücken mit Zustimmung des Eigentümers, aber ohne Campingverhalten (Markise ausfahren, Tisch und Stühle herausstellen etc.) verbringen.
- Im Kanton Wallis ist Wildcampen grundsätzlich nicht gestattet, es gilt, neben dem Verbot für Schutzgebiete, ein Verbot an Nationalstrassen zu campieren. An Kantonstrassen und Gemeindestrassen ist es bewilligungspflichtig, das heisst, möglicherweise können Sie dafür eine Erlaubnis erhalten.
- Im Kanton Schwyz ist es teilweise erlaubt, die Erlaubnis des Grundstückeigentümers muss eingeholt werden. Auf Raststätten und Parkplätzen ist die Übernachtung nicht grundsätzlich verboten. Das Wildzelten ist einfacher, da Sie nicht mit motorisierten Fahrzeugen auf Waldstrassen zum Camping in die Wildnis fahren dürfen. Wanderzeltübernachtungen sind also möglich.
- Im Kanton Obwalden können die Gemeinden Ausnahmebewilligungen zum Übernachten an Orten, die nicht zu den genannten Schutzzonen gehören, erteilen. Für eine einmalige Übernachtung ist das Aufstellen von Zelt, Wohnmobil oder Wohnwagen gestattet, wenn die öffentlichen oder privaten Interessen nicht gestört werden.
- In Zürich ist das Wildcampen nur mit Einwilligung des Grundstückseigentümers zulässig, im Wald ist eine einzelne und einmalige Übernachtung erlaubt, wenn Sie keine zusätzlichen Einrichtungen wie Markise oder Vorzelt aufbauen.
- In Freiburg regeln die Gemeinden, ob und wo Wildcampen gestattet ist. Das Übernachten ist nur auf offiziellen Stellplätzen zulässig, nicht auf Park- oder Rastplätzen.
- Auch in St. Gallen regeln die Gemeinden das Thema Wildcamping, auf Raststätten und Parkplätzen ist die Übernachtung nicht generell erlaubt.
- In Nidwalden dürfen Sie nur mit Einwilligung des Grundstückseigentümers campieren, und zwar höchstens für 2 Monate.
- Appenzell Ausserrhoden erlaubt Ausnahmen für einzelne Übernachtungen, die nicht als Gruppe getätigt werden, oberhalb der Waldgrenze. Tagsüber muss man das Zelt abbauen.
- In Appenzell Innerrhoden ist einfaches Biwakieren über Nacht erlaubt, wenn der Eigentümer zustimmt. Es gibt Parkflächen für Camper, dort ist das Camping auch erlaubt.
Bussgeld und Hausfriedensbruch trotz Jedermannsrecht – das erwartet Sie bei Regelbruch
Warum sollten Sie also nicht unbedacht fernab von Stellplätzen übernachten und Ihr Lager einfach dort aufschlagen, wo Sie gerade sind? Zunächst einmal ist es schlichtweg nicht überall zulässig. Das Bussgeld für unerlaubtes Wildcampen in der Schweiz beträgt in den meisten Kantonen 200 CHF, in Bern kann das unerlaubte Campieren sogar 2000 CHF kosten. Beim nicht gestatteten Übernachten auf einem Privatgrundstück werden Sie des Platzes verwiesen und können wegen Hausfriedensbruch belangt werden. Mit der Zustimmung des Landeigners ist es aber gestattet, das Lager aufzuschlagen.
Unbedenklich Wildzelten mit dem Wanderzelt in der Schweizer Bergwelt
Abgelegene Wege erreichen Sie nicht mit motorisierten Fahrzeugen, daher bezieht sich das legale Wildcampen vor allem auf das Aufschlagen von Zelten zur Übernachtung. Rechtlich unbedenklich ist das Wildzelten in der Schweiz im Gebirge oberhalb der Waldgrenze als Einzelübernachtung, also nicht in Gruppen. Das Zelt muss allerdings tagsüber abgebaut werden.
Hier entsteht wenig Schaden an der Natur, doch weiter unten, in der Waldzone, leben manchmal seltene Tiere und Pflanzen, die schützenswert sind. Auf Privatgrundstücken können Sie mit dem Einverständnis des Besitzers ebenfalls sorglos übernachten. Das Not-Biwakieren, also das Übernachten, weil Sie den Weg zurück nicht mehr schaffen, bleibt natürlich straffrei. Informieren Sie sich vor der Reise, wo Sie übernachten dürfen.
Verantwortungsvoll handeln beim Wildzelten in der Natur
Verhalten Sie sich der Natur gegenüber verantwortungsvoll, indem Sie folgende Regeln beachten:
- Sicherheitsaspekt: Stellen Sie sich auf die Wetterlage ein, rasten Sie nur an geeigneten Orten.
- Das grosse Geschäft mit einem Spaten vergraben und Papier mitnehmen, denn Fäkalkeime schaden Wildtieren.
- Kein Feuer entfachen, ausser an offiziellen Feuerstellen, denn dort wird kein neuer Schaden angerichtet. Die Waldbrandgefahr muss sorgfältig abgewogen werden und jede neue Feuerstelle beschädigt den Boden für mehrere Jahre.
Der Traum von purer Wildnis und Unabhängigkeit erfordert gute Planung
Der Traum vom Wildcampen in der Schweiz unterliegt starken Einschränkungen. Planen Sie Ihre Reise gut und achten Sie die Regeln der Regionen trotz Jedermannszutrittsrecht. Mit dem Wohnmobil werden Sie es schwerer haben wild zu campieren, mit dem Zelt wird es ein echtes Gebirgsabenteuer.